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Statut

I. Grundsätze für die Zuerkennung des Preises
1. Die Städte Thorn und Göttingen haben den Samuel-Bogumił-Linde-Preis, im Folgenden Preis genannt, eingerichtet und sind die alleinigen Stifter. Der Preis wird alljährlich verliehen.
2. Die beiden Städte berufen die Jury des Preises ein, die sich aus je drei ständigen Mitgliedern und einem Vertreter der Stadt zusammensetzt. Die Jury wählt in jedem Jahr zwei Preisträger - je einen von der polnischen und der deutschen Seite.
3. Der Preis ist ein Literaturpreis. Mit ihm werden Autoren ausgezeichnet, deren Wort Ideale und Werte schafft, die Menschen, Gesellschaften und Nationen zum gemeinsamen Gespräch führen.
4. Die Jury entscheidet unabhängig und souverän. Ihr Urteil ist endgültig und unumstößlich.
5. Der Preis kann Autoren zuerkannt werden, die auf folgenden Feldern Hervorragendes geleistet haben: Lyrik, Prosa, Drama, Essayistik im umfassenden Sinn, Literaturkritik, Publizistik, Übersetzung und Edition.
6. Die Höhe des Preisgeldes bestimmen die beiden Städte.
   
II. Auswahlverfahren
1. Vorschläge für Kandidaten von Bürgerinnen und Bürgern der Städte Thorn und Göttingen können von der Jury berücksichtigt werden.
2. Die Jury muss die Preisträger in der von den beiden Städten festgelegten Frist benennen.
3. Die Beratungen der Jury sind geheim. Die Entscheidung wird von den beiden Städten bekannt gegeben.
   
III. Arbeit der Jury
1. Die Jurymitglieder werden von der jeweiligen Stadt für 4 Jahre berufen. Ihre Wiederbenennung ist möglich.
2. Die Jury besteht aus 8 Personen. Ihre Mitglieder sind bis auf die beiden Vertreter der Städte nicht absetzbar. Tritt ein Jurymitglied zurück, muss ein neues Mitglied berufen werden.
3. Die Jury tagt in der Regel zweimal im Jahr. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens 6 Mitglieder anwesend sind. Sie fällt ihre Entscheidungen möglichst einstimmig, mindestens aber mit 5 Stimmen.
   
  beschlossen in der gemeinsamen Jury-Sitzung am 19.03.2001 in Göttingen